Migrationsamt
Die Mitarbeitenden des Migrationsamts prüfen die eingereichten Gesuche und erteilen die entsprechenden Einreise- und Aufenthaltsbewilligungen. Zudem verlängern sie Visa und stellen Rückreisevisa aus.
Das Aufenthaltsrecht im Kanton Zürich und in der Schweiz wird durch Bundesrecht sowie völkerrechtliche Verträge geregelt. Das Migrationsamt des Kantons Zürich vollzieht dieses Recht und erteilt nach vorgängiger Prüfung der entsprechenden Gesuche Einreise- und Aufenthaltsbewilligungen. Wir sind zuständig für Visumsverlängerungen und die Ausstellung von Rückreisevisa. Wir sind verantwortlich für den Vollzug des Abkommens über die Personenfreizügigkeit der Schweiz mit der EU und der EFTA, der Abkommen von Schengen und Dublin sowie des schweizerischen Asylrechts und des Ausländerrechts, sofern diese Aufgaben nicht einer anderen kantonalen Behörde oder einer Bundesbehörde übertragen sind.