Address
Obergericht und Bezirksgerichte des Kantons Zürich
Hirschengraben 13/15
8001 Zürich
Workplace
Obergericht des Kantons Zürich
8001 Zürich
Switzerland
This publication has expired. The last date when this publication was published was 25/02/05.
Das Obergericht des Kantons Zürich ist Rechtsmittelinstanz in Zivil- und Strafsachen. Ihm ist das Handelsgericht angegliedert, das sich als erste Instanz mit den ihm zugewiesenen Prozessen befasst. Ferner ist das Obergericht zuständig für die selbständige Justizverwaltung der zürcherischen Zivil- und Strafgerichte und des Notariatswesens.
Ersatzoberrichter/in
Wir suchen für die Amtsdauer 2025 bis 2031 eine/n
Duty
für Einsätze nach Bedarf auf der Basis von Taggeldern. Je nach Geschäftslast und Verfügbarkeit besteht allenfalls die Möglichkeit von Einsätzen in einem festen Pensum über eine gewisse Zeitdauer hinweg.
Requirement

An die Funktion einer Ersatzoberrichterin oder eines Ersatzoberrichters stellen wir folgende Anforderungen:

  • Vertiefte Kenntnisse des materiellen Zivil- und Strafrechts sowie des Zivil- und Strafprozessrechts
  • Bereitschaft zu Einsätzen auf den Zivil- und Strafkammern sowie dem Handelsgericht
  • Mehrjährige Tätigkeit an einem Gericht
  • Erfahrung in richterlicher Funktion
  • Vertrautheit und sicherer Umgang mit juristischen Fragestellungen und Problemlösungen
  • Fähigkeit zur vertieften Auseinandersetzung mit schwierigen Rechtsfragen und komplizierten Sachverhalten sowie Fähigkeit, diese auf das Wesentliche zurückzuführen und verständlich darzustellen
  • Verhandlungsgeschick, sicheres Auftreten, Sozialkompetenz, Durchsetzungsvermögen und Entscheidungsfreude
  • Einsatzbereitschaft, Ausdauer und Belastbarkeit; erwartet wird der jährliche Einsatz an mindestens vier Verhandlungstagen auf den Strafkammern oder die Bearbeitung von drei bis vier Zivilverfahren bzw. eine Kombination solcher Einsätze mit einem Aufwand von ca. 15 bis 20 Arbeitstagen im Jahr.
  • Kommunikations- und Teamfähigkeit
  • Stimmberechtigung im Kanton Zürich
  • Einwandfreier Leumund
Benefit

Die Besoldung richtet sich nach dem Beschluss des Kantonsrates über die Festsetzung der Besoldungen der Mitglieder des Obergerichts vom 22. April 1991 (LS 212.53).

  

Die Wahl von Ersatzoberrichterinnen und Ersatzoberrichter des Obergerichts erfolgt durch den Kantonsrat (Art. 75 KV). Für die ausgeschriebene Stelle steht dem Obergericht ein Vorschlagsrecht zu (§ 35 Satz 2 GOG). Der Wahlvorschlag wird der Justizkommission des Kantonsrates zur Prüfung der Kandidaturen und Antragstellung an den Kantonsrat unterbreitet (§ 31 Abs. 3 KRG).

Ihre Bewerbung reichen Sie mit den üblichen Unterlagen, einer Wohnsitzbestätigung und einem Strafregisterauszug bis zum 10. Februar 2025 online ein. Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Generalsekretariat gerne zur Verfügung (Tel. 044 257 92 19).